Klasse AM & Mofa
Führerschein Klasse AM
Mindestalter: 16 Jahre
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
Fahrräder mit Hilfsmotor mit:
- einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)
Mofa Prüfungsbescheinigung
Mindestalter: 15 Jahren
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist kein Führerschein sondern nur ein Nachweis, dass die geforderten Theoriestunden und eine 90-minütige Fahrstunde absolviert und eine theoretische Prüfung bestanden wurden. Die Mofa-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig. Wer vor dem 1.4.1965 geboren wurde, darf ohne Bescheinigung fahren.
Fahrzeuge:
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Hubraum max. 50 cm³) – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt. Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein