Klasse A
Führerschein Klasse A
Mindestalter: 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder
Vorbesitz: Klasse A2, wenn man unter 24 Jahren ist.
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit:
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
Führerschein Klasse A1
Mindestalter: 16 Jahren
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit:
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
Führerschein Klasse A2
Mindestalter: 18 Jahren
Einschluss: Klasse A1 und M
Krafträder mit:
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg